Amtsgericht Nürnberg:
Eine Wahrsagerin, die mit Engelsenergie arbeitet und channelt, musste sich rechtfertigen, weil das Geld für ihre Leistungen zurückgefordert wurde.
Geklärt wurde Grundsätzliches: Darf man das Honorar, das man einem Wahrsager gezahlt hat, zurückfordern, wenn man mit den Leistungen nicht zufrieden ist?
Doch schaut euch zunächst das Video der Kanzlei Wilde-Beuger-Solmecke an.
Nun muss man dazu sagen: Für Gerichte geht es um "Greifbares", in der Realität nachweisbare Leistungen und was die Gesetze sagen.
An etwas anderem kann sich ein Richter nicht orientieren.
Ob er einen Spielraum hat, was die Auslegung der Gesetze betrifft, vermag man von außen nicht zu beurteilen.
Ich könnte mir aber vorstellen, das ein Termin bei Gericht auch anders verlaufen könnte, als in diesem Fall.
Wenn man als Medium arbeitet, dann sollte man also in Zukunft auch auf Gestaltung der Dienstleistung achten.
Wir glauben, dass einige Zusätze oder Umformulierungen zu ganz anderen Ergebnissen führen können, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen.
Außerdem urteilen Amtsgerichte sehr unterschiedlich, je nach Bezirk und Region.
Du arbeitest auch als Medium, mit Engelsenergien, bietest Dienstleistungen beim Channeln an?
Dann schreib uns, was du davon hältst oder was solche Gerichtsurteile für dich bedeuten.
Sollen wir uns für eure Interessen stark machen?
Herzlichst
Euer Jürgen
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