Facebook Fanpages und der Datenschutz - Urteil des EuGH im Juni 2018

12. Jun 2018 Jürgen Grunau
Facebook Fanpages und der Datenschutz - Urteil des EuGH im Juni 2018

Facebook-Fanpages und der Datenschutz

Seit Jahren streiten sich die Datenschützer mit Facebook. 
Es geht um Transparenz und Datenschutz für die Verbraucher bzw. die Konsumenten.

Internet-Marketer vertreten schon seit Jahren die Meinung, dass Facebook für ein starkes Firmenwachstum steht. 
"Da muss man dabei sein!" heißt es immer.

Diese Entwicklungen, bei Facebook, beobachte ich schon seit Jahren.

Warum?

Es ist noch niemandem einwandfrei gelungen, seine Behauptung, dass Facebook für ein starkes Wachstum in Heilberufen steht, schlüssig zu beweisen.
Es wird mit vielen Zahlen um sich geworfen, die aber wenig hilfreich sind.

Wer Resonanz erzeugen will, der startet mit "seiner Energie und seinen Inhalten". 

Das geht aber nur auf einer eigenen Homepage, die sich nach Deiner  Energie gestalten lässt.
Erst dann sollten Inhalte geteilt werden, um weitere Resonanz zu schaffen.
Denn: Inhalte die "nur" auf Facebook sind, verschwinden unter Umständen auch mit Facebook oder wie in diesem Fall: mit einem Gerichtsurteil.
Und ganz ehrlich: Wo sucht denn der Klient nach Lösungen?
Auf dem Freizeitportal Facebook oder bei Google und anderen Suchmaschinen?

Der Europäische Gerichtshof hat am 05.06.2018 ein scharfes Urteil gesprochen.

Die Betreiber von Facebook-Fanpages sind für den Datenschutz MITverantwortlich.
Ganz recht: MITVERANTWORTLICH.

Warum das so ist?

Mehr dazu in diesem interessanten Bericht:

Auch zum Thema: Das Video der Anwaltskanzlei WBS

Diese Informationen sollen jetzt keine Panik schüren.
Noch ist das Urteil vom Bundesgerichtshof nicht bestätigt.
Es zeigt aber wie schnell sich die Dinge ändern können und wie wichtig demnach ein eigenständiger Auftritt und eine authentische Energie ist.

Herzliche Grüße
Jürgen

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